Allgemeine Vertragsgrundlagen

ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN

Plitzka & Partner GmbH, 3562 Stiefern/Kamp

1.Vertraulichkeit

Die Beraterin wird über alle ihr aufgrund einer Beauftragung zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Verhältnisse des Kunden gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren

2.Haftung

Die Haftung der Beraterin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden, begrenzt mit der Höhe des ihr nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung gebührenden Entgelts. Die Beraterin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Unternehmensberatung durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
Die Beraterin haftet nicht für einen bestimmten, aus den aufgrund der jeweiligen Vereinbarung erbrachten Leistungen resultierenden Erfolg.

3. Vertretungsbefugnis

Die Beraterin ist berechtigt, sich bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung geeigneter Vertreter/innen zu bedienen. Sie hat jedoch dem Auftraggeber die Tatsache der Vertretung und die Person des Vertreters mitzuteilen. Für den Fall, dass sich die Beraterin zur gänzlichen oder teilweisen Erfüllung des Vertrages einer Vertretung bedient, entsteht zwischen diesem Dritten und dem Auftraggeber kein Vertragsverhältnis.

4. Konkurrenzverbot

Während der Dauer der vereinbarten Tätigkeit unterliegt die Beraterin keinem Konkurrenzverbot. Sie ist berechtigt, Aufträge für ähnlich geartete Tätigkeiten auch von anderen Kunden anzunehmen und für diese auszuführen.

5. Nutzungsrechte

Alle mit der gewählten Berichtsform übergebenen Kenntnisse stehen dem Auftraggeber zur zeitlich und räumlich uneingeschränkten Verwertung in jedweder Form zur Verfügung.

6. Schriftlichkeit

Änderungen und Ergänzungen zu Anbot und Auftragsschreiben bedürfen der Schriftform.

7. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Beraterin ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krems.